Aufbauqualifizierung für Pflegehilfskräfte
§132a Abs. 2 SGB V Diese Weiterbildung richtet sich insbesondere an nicht examinierte Pflegekräfte* bzw. Pfleger/-innen, die nach längerer Pause wieder in ihren Beruf einsteigen möchten. Die Teilnehmer/-innen dieses Kurses werden qualifiziert, sach- und fachgerechte behandlungspflegerische Tätigkeiten in der ambulanten oder stationären Pflege durchzuführen (gem. §37 SGB V). Grundlage der Inhalte dieser Qualifizierungsmaßnahme sind insbesondere die Vorgaben des MDK. *Gemäß den Rahmenverträgen für die Häusliche Krankenpflege im Bundesland Niedersachsen kann unter bestimmten Voraussetzungen der Einsatz sonstiger geeigneter Kräfte, d.h. nicht examinierter Pflegekräfte, für definierte behandlungspflegerische Maßnahmen erlaubt werden.
LG 1 und 2 gemäß §37 SGB V sowie den Rahmenvereinbarungen nach §132 u. §132a Abs. 2 SGB V